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   BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07   

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https://dejure.org/2007,17247
BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07 (https://dejure.org/2007,17247)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 8 B 64.07 (https://dejure.org/2007,17247)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 8 B 64.07 (https://dejure.org/2007,17247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Betrachtung einer Kommanditgesellschaft (KG) als stillgelegt nach Enteigung des letzten Gesellschafters - Wechsel des Beteiligten in einem vermögensrechtlichen Verfahren durch Abtretung eines vermögensrechtlichen Anspruchs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    Bei wirtschaftlicher Betrachtung muss von einem Entzug eines bestehenden Unternehmens als solchem gesprochen werden können; das Unternehmen muss durch den in Rede stehenden Eingriff als organisatorische Einheit endgültig aufgehört haben zu bestehen oder anders gewendet als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden sein (stRspr; vgl. Urteil vom 28. März 2001 BVerwG 8 C 6.00 , Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).

    15 Der als Rechtssatz bezeichneten Aussage in dem Urteil vom 28. März 2001 BVerwG 8 C 6.00 a.a.O., dass in der Einbringung einer einzelbäuerlichen Landwirtschaft in die LPG (Typ III) eine Stilllegung des Betriebes liegen könne, hat das Verwaltungsgericht nicht widersprochen.

  • BVerwG, 22.07.1996 - 7 B 219.96

    Offene Vermögensfragen: Fehlende Klagebefugnis des Zedenten bei Ablehnung der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    Aus Sinn und Zweck der die Abtretung zulassenden Vorschrift in § 3 Abs. 1 Satz 2 VermG folgt, dass die Wirksamkeit der Abtretung nicht davon abhängt, ob dem Zedenten der vermögensrechtliche Anspruch wirklich zustand (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1996 BVerwG 7 B 219.96 Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    16 Auch gegenüber den benannten Urteilen vom 26. Mai 1994 BVerwG 7 C 15.93 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 7 C 20.93 enthält das angefochtene Urteil keine abweichenden Rechtssätze.
  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 B 136.77
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    18 Auch der Beschluss vom 18. Oktober 1977 BVerwG 7 B 136.77 ist nicht einschlägig.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 12.97
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    Mit dem vom DDR-Staat erzwungenen Ausscheiden der Gesellschafter und dem handelsrechtlichen Ende ihrer Personenhandelsgesellschaft ist zwar der Rechtsträger des Unternehmens fortgefallen; dieser Umstand besagt aber noch nichts über den Fortbestand des Unternehmens (Urteil vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 12.97 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    17 Das des Weiteren angeführte Urteil vom 20. Dezember 1999 BVerwG 7 C 42.98 und der Beschluss vom 7. November 2000 BVerwG 8 B 137.00 beziehen sich auf die Rücknahme von Verwaltungsakten.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    16 Auch gegenüber den benannten Urteilen vom 26. Mai 1994 BVerwG 7 C 15.93 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 7 C 20.93 enthält das angefochtene Urteil keine abweichenden Rechtssätze.
  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07
    17 Das des Weiteren angeführte Urteil vom 20. Dezember 1999 BVerwG 7 C 42.98 und der Beschluss vom 7. November 2000 BVerwG 8 B 137.00 beziehen sich auf die Rücknahme von Verwaltungsakten.
  • BVerwG, 02.10.2013 - 8 B 24.13

    Zum vermögensrechtlichen Vorrang der Unternehmensrestitution

    Ein Fehler bei der Zuordnung von Sachverhaltselementen zu den Voraussetzungen der einschlägigen Norm führt nicht zu einer erfolgreichen Divergenzrüge (Beschluss vom 12. Dezember 2007 - BVerwG 8 B 64.07 - juris).
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